ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR „MEALS ON BOARD“
1. EINLEITUNG
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für „Meals On Board“ („Meals-AGB“) regeln den Kauf und die Nutzung von vorab gekauften Lebensmittelprodukten, die über die Vertriebskanäle des Unternehmens verfügbar gemacht werden.
- Diese AGB ergänzen die Beförderungsbedingungen des Unternehmens sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen.
- Mit dem Kauf eines Lebensmittelprodukts akzeptiert die Passagierin/der Passagier diese AGB.
2. DIENSTLEISTER
- Die „Meals On Board“-Produkte werden von dem an Bord des jeweiligen Schiffes tätigen Konzessionär („Catering-Anbieter“) bereitgestellt.
- Das Unternehmen fungiert ausschließlich als: (a) Buchungsplattform, (b) Vertriebskanal sowie (c) Vermittler der Zahlungsabwicklung.
- Das Unternehmen ist weder Hersteller noch Zubereiter oder Lieferant der an Bord angebotenen Lebensmittelprodukte.
3. PRODUKTBESCHREIBUNG
- Zu den Lebensmittelprodukten können gehören: (a) Getränke, (b) Snacks, (c) Sandwiches, (d) Menüs, (e) Mahlzeitenpakete sowie (f) sonstige Lebensmittelprodukte, die von Zeit zu Zeit angeboten werden.
- Produktbilder, Beschreibungen und Darstellungen dienen lediglich der Veranschaulichung.
4. PRODUKTVERFÜGBARKEIT
- Die Verfügbarkeit der Lebensmittelprodukte kann variieren und ist abhängig von: (a) dem Schiff, (b) der Route, (c) betrieblichen Anforderungen, (d) der Lagerverfügbarkeit, (e) Einschränkungen in der Lieferkette.
- Der Catering-Anbieter behält sich das Recht vor, nicht verfügbare Produkte durch gleichwertige Produkte von gleichem oder höherem Wert zu ersetzen.
- Ist kein geeigneter Ersatz verfügbar, hat die Passagierin/der Passagier Anspruch auf eine Rückerstattung.
5. ABHOLUNG VORAB GEKAUFTER LEBENSMITTELPRODUKTE
- Vorab gekaufte Produkte müssen gemäß den bei der Buchung erteilten Anweisungen abgeholt werden.
- Die Passagierin/der Passagier kann dabei aufgefordert werden, Folgendes vorzulegen: (a) Buchungsbestätigung, (b) Bordkarte, (c) Produkt-Voucher, (d) Ausweis.
- Die Nichtabholung vorab gekaufter Lebensmittelprodukte begründet nicht automatisch einen Anspruch auf Rückerstattung, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
6. ALLERGENINFORMATIONEN
- Informationen zu Allergenen sind an Bord und/oder über den Catering-Anbieter erhältlich.
- Die Passagierin/der Passagier ist selbst dafür verantwortlich, die Allergeninformationen vor dem Verzehr zu prüfen.
- Personen mit Lebensmittelallergien, Unverträglichkeiten oder besonderen Ernährungsbedürfnissen werden gebeten, sich vor dem Verzehr beim Bordpersonal zu informieren.
7. VERANTWORTUNG FÜR DIE LEBENSMITTELSICHERHEIT
- Der Catering-Anbieter trägt die alleinige Verantwortung für: (a) die Zubereitung der Lebensmittel, (b) die Lagerung der Lebensmittel, (c) den Umgang mit Lebensmitteln, (d) die Lebensmittelhygiene, (e) das Allergenmanagement, (f) die Einhaltung der geltenden Lebensmittelvorschriften.
- Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für die Zubereitung von oder den Umgang mit Lebensmitteln.
8. KLAUSEL ZUR RÜCKERSTATTUNG
- Der Catering-Anbieter kann Rückerstattungen gewähren, wenn: (a) das gekaufte Produkt nicht bereitgestellt werden kann, (b) kein gleichwertiger Ersatz verfügbar ist, (c) die Reise storniert wird und das Produkt nicht verzehrt wird oder (d) der Catering-Anbieter nicht in der Lage ist, die Bestellung auszuführen.
- Rückerstattungen werden in der Regel nicht gewährt, wenn: (a) die Passagierin/der Passagier sich entschließt, das Produkt nicht abzuholen, (b) die Passagierin/der Passagier nach dem Kauf ihre/seine persönlichen Präferenzen ändert oder (c) das Produkt bereits abgeholt oder verzehrt wurde.
- Rückerstattungsanträge müssen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Reisedatum eingereicht werden.
9. HAFTUNG
- Der Catering-Anbieter trägt die alleinige Verantwortung für: (a) die Qualität der Produkte, (b) die Lebensmittelsicherheit und -hygiene, (c) die Einhaltung aller Anforderungen in Bezug auf Allergene, (d) die Genießbarkeit der Produkte, (e) die Einhaltung aller geltenden Anforderungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz und behördliche Vorschriften.
- Das Unternehmen fungiert ausschließlich als Buchungsplattform, Vertriebskanal und Vermittler der Zahlungsabwicklung und gilt bzw. handelt weder als Hersteller, Zubereiter oder Lieferant noch als Anbieter der „Meals On Board“-Produkte.
- Das Unternehmen haftet nicht für: (a) Produktmängel oder -fehler, (b) Lebensmittelkontaminationen, Lebensmittelvergiftungen oder Vorfälle im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit, (c) Vorfälle im Zusammenhang mit Allergenen oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten, (d) Handlungen, Unterlassungen, Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzungen seitens des Catering-Anbieters, (e) Verluste, Schäden, Kosten oder Aufwendungen, die sich aus der Zubereitung, Lieferung, Handhabung, Lagerung, Kennzeichnung, Präsentation oder dem Verzehr der vom Catering-Anbieter bereitgestellten Produkte ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
- Jegliche Ansprüche in Bezug auf Qualität, Sicherheit, Eignung, Zusammensetzung, Inhaltsstoffe, Allergeninformationen, Kennzeichnung, Zubereitung, Handhabung, Lagerung oder Lieferung von „Meals On Board“-Produkten sind, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, gegen den für die Bereitstellung dieser Produkte verantwortlichen Catering-Anbieter zu richten.
- Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die ständige Verfügbarkeit eines bestimmten Produkts, Menüs oder Mahlzeitenpakets. Die Produktverfügbarkeit unterliegt betrieblichen Anforderungen, der Lagerverfügbarkeit, Einschränkungen in der Lieferkette sowie weiteren Faktoren, die den Catering-Betrieb an Bord beeinflussen.
- Das Unternehmen ist gemäß geltendem Recht für die ordnungsgemäße Bearbeitung, Übermittlung und Verwaltung der Bestellungen und Käufe von „Meals On Board“-Produkten verantwortlich, die über seine Vertriebskanäle getätigt werden.
- Keine Bestimmung dieser Bedingungen schließt eine Haftung aus, schränkt sie ein oder begrenzt sie, die nach geltendem Recht nicht rechtmäßig ausgeschlossen, eingeschränkt oder begrenzt werden kann.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Soweit gesetzlich zulässig, übersteigt die Gesamthaftung des Unternehmens im Zusammenhang mit einem Kauf von „Meals On Board“-Produkten nicht den für das betreffende Produkt gezahlten Betrag. Keine Bestimmung dieser Klausel schränkt Rechte ein, die gemäß zwingenden Verbraucherschutzvorschriften rechtlich nicht eingeschränkt werden können.
11. DATENSCHUTZ
- Das Unternehmen respektiert Ihre personenbezogenen Daten und verpflichtet sich zum verantwortungsvollen Umgang mit diesen. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung des jeweiligen Unternehmens der Attica Group Datenschutzerklärung, in der erläutert wird, wie wir die von Ihnen bereitgestellten Informationen verwenden.
Da die Catering-Leistungen an Bord von externen Dienstleistern erbracht werden, weisen wir darauf hin, dass jeder Catering-Anbieter hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Erbringung der jeweiligen Leistungen an Bord als unabhängiger Datenverantwortlicher fungiert.
12. BESCHWERDEN
- Beschwerden im Zusammenhang mit „Meals On Board“ können zur Weiterleitung an den Catering-Anbieter über die Kundendienst-Kanäle des Unternehmens eingereicht werden.
- Beschwerden in Bezug auf die Lebensmittelqualität, Allergene oder die Lebensmittelsicherheit können zur Untersuchung und Klärung an den Catering-Anbieter gerichtet werden.
13. ANWENDBARES RECHT
Diese Bedingungen unterliegen dem griechischen Recht. Etwaige Streitigkeiten unterliegen den in den Beförderungsbedingungen des Unternehmens festgelegten Bestimmungen zum Gerichtsstand.
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