1. Registrierung von Haustieren, die auf Passagierfähren reisen. Weiterlesen
  2. Additional measures during the transportation of alternative fuel vehicles (AFVs) with passenger ships. Weiterlesen

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Registrierung von Haustieren, die auf Passagierfähren reisen.

Im Rahmen aktuellen Gesetzgebung (Artikel 18, § 7 des Gesetzes 4830/2021 / Amtsblatt Ausgabe A' 169/18.09.2021) müssen Passagiere, die mit Heimtieren reisen, dies unbedingt zum Zeitpunkt der Buchung / Ausstellung ihrer Tickets angeben, um sie im elektronischen Reservierungssystem zu erfassen und ein Ticket auszustellen.

Die Ausstellung von Tickets für Heimtiere ist obligatorisch und die folgenden erforderlichen Informationen werden aufgezeichnet:

  • Passnummer oder Gesundheitsbuchnummer des Tieres
  • Tierkategorie (z. B. Heimtier, Therapietier, Assistenztier) *
  • Tiergröße (groß >10 kg oder klein ≤10 kg)
  • Unterbringung (Pet in cabin (Heimtier in Kabine) / Pet in kennel (Heimtier im Zwinger) / Pet on deck (Heimtier auf Deck))

Begleitpersonen müssen die Gesundheitsakte des Tiers jederzeit bei sich tragen (Einwohner der Europäischen Union müssen auch den offiziellen EU-Heimtierausweis mit sich führen), alle Boarding-Verfahren befolgen und sie sind für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Heimtiers während der Reise verantwortlich.

 Für Katzen, Hunde und Frettchen ist der Nachweis einer Tollwutimpfung zwingend erforderlich.

Jeder Passagier darf mit maximal 5 Haustieren reisen, die dem Passagier gehören, sie müssen vollständig geimpft sein und jedes muss über ein eigenes Gesundheitsbuch verfügen.

* Es wird darauf hingewiesen, dass nach Gesetz 4830/2021 / Amtsblatt Ausgabe A' 169/18.09.2021 (Artikel 2, § 3, 4 und 5) Folgende Definitionen gelten:

3. „Heimtier“: Jedes Tier, das vom Menschen hauptsächlich in seinem Haushalt gehalten wird oder gehalten werden soll. Beziehen sich Artikel dieses Gesetzes auf bestimmte Heimtierarten, wie etwa Hunde und Katzen, so werden diese ausdrücklich erwähnt. Assistenzhunde, Arbeitshunde und Therapietiere gelten ebenfalls als Heimtier. Wildtiere können nicht als Heimtiere gehalten werden.

4. „Heimtier in Besitz“: Heimtier, das einen Besitzer hat. Direkte Nachkommen eines Hundes oder einer Katze mit Besitzer befinden sich automatisch im Besitz des Besitzers des Muttertiers.

5. „Streunendes Heimtier“: Heimtier, das keinen Besitzer hat.

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