Registrierung / Anmeldung

Registrierung

Nach Ihrer Registrierung in der einheitlichen digitalen Umgebung der Attica Group, einschließlich der Unternehmen Blue Star Ferries, Hellenic Seaways, Anek Lines, Superfast Ferries, dem Seasmiles-Programm und der seamore App, genießen Sie zahlreiche Vorteile!

  • Mit denselben Zugangsdaten (E-Mail & Passwort) können Sie auf Ihr Profil auf allen oben genannten Websites und in der seamore App zugreifen.
  • Ihre persönlichen Daten, Ihre Mitreisenden, Ihr Fahrzeug und Ihr Haustier, falls Sie eines haben, werden bei der Buchung automatisch ausgefüllt, sodass der Vorgang schneller und einfacher ist.
  • Alle Ihre Reisen – sowohl bevorstehende als auch abgeschlossene – sind übersichtlich an einem Ort organisiert.
  • Und vergessen Sie nicht, dem Seasmiles‑Treueprogramm beizutreten, um Prämien für kostenlose Tickets sowie Rabatte von bis zu 30 % auf Fährtickets und bis zu 35 % bei über 350 Partnern in Griechenland zu erhalten.

Mitgliedsanmeldung

Sie können sich anmelden, wenn Sie sich bereits über die Websites von Blue Star Ferries, Hellenic Seaways, Anek Lines, Superfast Ferries oder über die seamore App registriert haben oder bereits Mitglied SeaSmiles logo sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ZUSATZLEISTUNGEN

 

1. EINLEITUNG

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen („AGB“) regeln den Kauf und die Nutzung optionaler Zusatzleistungen, die über die Websites, mobilen Anwendungen, Reservierungssysteme, Ticketschalter, Callcenter und andere Vertriebskanäle der Unternehmen der Attica Group („Unternehmen“) angeboten werden.
  • Diese AGB gelten zusätzlich zu den Beförderungsbedingungen des Unternehmens.
  • Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und den Beförderungsbedingungen haben diese Bedingungen in Bezug auf die betreffende Zusatzleistung Vorrang.

 

2. DEFINITION VON ZUSATZLEISTUNGEN

  • Zusatzleistungen sind optionale Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Fährbuchung einer Passagierin/eines Passagiers angeboten werden und nicht Bestandteil der Beförderungsleistung sind.
  • Zu den Zusatzleistungen können gehören:
    1. Wi-Fi On Board,
    2. Meals On Board,
    3. Jede weitere optionale Dienstleistung, die über die Vertriebskanäle des Unternehmens angeboten wird.

 

3. ROLLE DES UNTERNEHMENS

  • Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, fungiert das Unternehmen ausschließlich als Buchungsplattform, Vertriebskanal sowie Vermittler der Zahlungsabwicklung für Zusatzleistungen, die von unabhängigen Drittanbietern erbracht werden.
  • Das Unternehmen gilt bzw. handelt nicht als: (a) Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste, (b) Telekommunikationsbetreiber, (c) Internetdienstanbieter, (d) Catering-Betreiber, oder Anbieter von Zusatzleistungen, die von einem Drittanbieter erbracht werden.
  • Die Identität des jeweiligen Dienstleisters wird der Passagierin/dem Passagier während des Buchungsvorgangs und/oder in den für die Dienstleistung geltenden besonderen Geschäftsbedingungen mitgeteilt.

 

4. SEPARATES VERTRAGSVERHÄLTNIS

  • Der Erwerb einer Zusatzleistung begründet ein separates Vertragsverhältnis zwischen der Passagierin/dem Passagier und dem jeweiligen Dienstleister.
  • Der Beförderungsvertrag bleibt von jeglicher Zusatzleistung getrennt und unabhängig.

 

5. VERFÜGBARKEIT VON LEISTUNGEN

  • Die Verfügbarkeit von Zusatzleistungen kann von folgenden Faktoren abhängen: (a) dem Schiff, (b) der Route, (c) betrieblichen Anforderungen, (d) den Wetterbedingungen, (e) technischen Einschränkungen, (f) der Verfügbarkeit von Drittanbietern.
  • Das Unternehmen übernimmt keine Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Zusatzleistungen.

 

6. ÄNDERUNGEN

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Zusatzleistungen zu ändern, auszusetzen oder einzustellen, sofern dies aus folgenden Gründen nach vernünftigem Ermessen erforderlich ist: (a) Sicherheitserwägungen, (b) betriebliche Erfordernisse, (c) behördliche Auflagen, (d) Handlungen oder Unterlassungen des Drittanbieters.

 

7. RÜCKERSTATTUNGEN UND STORNIERUNGEN

  • Die Rückerstattungsrechte richten sich nach den für die jeweilige Zusatzleistung geltenden Bedingungen.
  • Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt Folgendes: (a) Die Stornierung eines Fährtickets führt nicht automatisch zur Stornierung einer Zusatzleistung; (b) die Stornierung einer Zusatzleistung hat keine automatische Auswirkung auf die Buchung eines Fährtickets.

 

8. VERPFLICHTUNGEN DER PASSAGIERINNEN UND PASSAGIERE

  • Die Passagierinnen und Passagiere sind verpflichtet, beim Kauf einer Zusatzleistung korrekte und vollständige Angaben zu machen.
  • Sie sind außerdem verpflichtet, die Anweisungen des jeweiligen Dienstleisters zu befolgen.

 

9. HAFTUNG

  • Die betreffende Zusatzleistung wird von dem jeweiligen Drittanbieter bereitgestellt; dieser ist allein für die Bereitstellung, die Erbringung, die Qualität, die Verfügbarkeit, die Sicherheit, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und den rechtmäßigen Betrieb des Dienstes verantwortlich.
  • Das Unternehmen fungiert ausschließlich als Vermittler für Buchungen, Vertrieb und Zahlungsabwicklung und gilt bzw. handelt nicht als Anbieter der jeweiligen Zusatzleistung, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  • Das Unternehmen haftet nicht für:

 

(a) Unterbrechungen, Nichtverfügbarkeit oder Beeinträchtigungen des Dienstes,

(b) Verzögerungen bei der Erbringung des Dienstes,

(c) technische Ausfälle, Systemfehler oder Verbindungsprobleme,

(d) Handlungen, Unterlassungen, Fahrlässigkeit oder Versäumnisse eines Drittanbieters,

(e) die Qualität, Eignung, Sicherheit oder Leistung von Dienstleistungen oder Produkten, die von Drittanbietern bereitgestellt werden,

(f) Verluste, Schäden oder Aufwendungen, die sich aus der Erbringung oder Nichterbringung einer Zusatzleistung durch einen Drittanbieter ergeben.

Jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Erbringung, Qualität, Verfügbarkeit oder Sicherheit einer Zusatzleistung sind gegen den jeweiligen, für diese Leistung verantwortlichen Dienstleister zu richten.

 

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Soweit nach geltendem Recht zulässig, übersteigt die Gesamthaftung des Unternehmens im Zusammenhang mit einer Zusatzleistung nicht den für die betreffende Zusatzleistung gezahlten Betrag.

 

11. BESCHWERDEN

Beschwerden im Zusammenhang mit einer Zusatzleistung sind über die Kundendienst-Kanäle des Unternehmens einzureichen oder gegebenenfalls direkt an den jeweiligen Dienstleister zu richten.

 

12. ANWENDBARES RECHT

Diese Bedingungen unterliegen dem griechischen Recht. Etwaige Streitigkeiten unterliegen den in den Beförderungsbedingungen des Unternehmens festgelegten Bestimmungen zum Gerichtsstand.

 



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