Unbegleitetes Fahrzeug
Wie kann mein Fahrzeug auf einer Inlandsstrecke unbegleitet transportiert werden?
Sie können mit allen Schiffen unseres Unternehmens ein unbegleitetes Fahrzeug versenden, indem Sie das erforderliche Formular für unbegleitete Fahrzeuge (Unaccompanied Vehicle Form) ausfüllen, das Sie hier finden. Die entsprechenden Erklärungsformulare sind in den örtlichen Hafenbüros des Unternehmens, am Kiosk außerhalb des Schiffes erhältlich oder können hier heruntergeladen werden. Das ausgefüllte Formular ist beim Boarding dem Schiffspersonal zu übergeben.
Wie kann mein Fahrzeug auf einer Adria-Strecke unbegleitet transportiert werden?
Sie können ein unbegleitetes Fahrzeug auf einer Adria-Strecke versenden. Bitte wenden Sie sich an unsere örtlichen Hafenagenturen, die Ihnen detaillierte Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Verfahren geben können.
Unbegleitete Pakete
Wie kann ich ein unbegleitetes Paket auf einer Inlandsstrecke versenden?
Sie können mit allen unseren Schiffen unbegleitete Pakete versenden, indem Sie das erforderliche Versanddokument am Kiosk außerhalb des Schiffes ausstellen lassen. Die Versandkosten werden bei der Ausstellung des Frachtbriefs durch unsere zentralen Hafenagenturen entsprechend dem Volumen des Pakets berechnet.
Wie kann ich ein unbegleitetes Paket auf einer Adria-Strecke versenden?
Der Transport von unbegleiteten Paketen ist auf Adria-Strecken nicht gestattet.
Beförderung unbegleiteter Minderjähriger
Dürfen Minderjährige ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen?
Unbegleitete Minderjährige unter 15 Jahren werden nicht befördert.
Die Beförderung von Minderjährigen im Alter von 15 bis 18 Jahren ohne Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten ist unter folgenden Bedingungen möglich:
Benötigt wird eine unterschriebene und durch eine zuständige Behörde beglaubigte eidesstattliche Erklärung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten der minderjährigen Person.
Für die Einschiffung muss die minderjährige Person das Original der beglaubigten eidesstattlichen Erklärung zusammen mit dem Ticket und einem gültigen Personalausweis vorlegen.
In jedem Fall trägt der Elternteil oder Erziehungsberechtigte die volle Verantwortung für die rechtzeitige Beschaffung und Beglaubigung der eidesstattlichen Erklärung sowie sämtlicher Begleitdokumente, die im Abfahrtshafen vorgelegt werden müssen.
Das Unternehmen haftet unter keinen Umständen, wenn die Einschiffung aufgrund unzureichender Dokumente bzw. Nachweise durch das Schiffspersonal bzw. die Hafenbehörde verweigert wird.
Die entsprechenden Erklärungsformulare sind in den lokalen Hafenbüros des Unternehmens erhältlich oder können hier heruntergeladen werden.
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