Revised Schedules. Learn more

  1. Registrierung von Haustieren, die auf Passagierfähren reisen. Weiterlesen 
  2. Additional measures during the transportation of alternative fuel vehicles (AFVs) with passenger ships.  Weiterlesen

Allgemeine Geschäftsbedingungen/Information für Passagiere (Adria)

Die Beförderung von Fahrgästen, ihrem Gepäck und begleiteten Fahrzeugen unterliegt den Internationalen Verträgen und Übereinkommen sowie den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (zusammenfassend als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet), da diese Bedingungen durch „ΑΝΕΚ – SUPERFAST JOINT VENTURE“ (im Folgenden als „die Gesellschaft“ bezeichnet) festgelegt wurden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung des Beförderers bei Tod, Krankheit oder Beschädigung oder Verlust von Fahrzeugen und Gepäck oder bei Verspätungen oder Abweichungen ein. Kopien der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Gesellschaft sind auf Anfrage erhältlich.

Fahrpläne – Preise

Abfahrten und Ankünfte erfolgen nach lokaler Zeit. Als Ankunftszeit versteht sich die Zeit zu der das Schiff die Hafeneinfahrt erreicht.

Die im Katalog der Gesellschaft angegebenen Tarife und Fahrpläne beruhen auf dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Sollten sich nach dem Druck die Rahmenbedingungen verändern, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Fahrpläne, Preise und Routen zu ändern und von vertraglichen Verpflichtungen ohne vorherige Ankündigung zurückzutreten. Schadenersatzansprüche gegenüber der Gesellschaft können hieraus jedoch nicht abgeleitet werden. Die vorgenannten Bedingungen schließen sämtliche unvorhergesehene Ereignisse, wie zum Beispiel eine Erhöhung der Rohölpreise oder Währungsschwankungen mit ein. Im unwahrscheinlichen Fall, dass vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt werden können, hat der Kunde Anspruch auf vollständige Erstattung seiner bereits geleisteten Zahlungen. Die Gesellschaft haftet nicht für Verspätungen durch Verschulden Dritter, der Hafenbehörden oder aufgrund extremer und ungewöhnlicher Wetterbedingungen. Die Fahrpläne können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Reservierungsanforderungen

In Übereinstimmung mit den internationalen SOLAS-Vorschriften und dem EU-Recht sind die Passagiere verpflichtet, bei der Reservierung die folgenden Informationen anzugeben: Vor- und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität, Kontakttelefonnummer, E-Mail-Adresse, Typ und Kennzeichen des Fahrzeugs (falls zutreffend), Ausweisart (Personalausweis, Reisepass oder Sonstiges), Ausweisnummer (Personalausweis, Reisepass oder Sonstiges).

Zudem müssen Passagiere die mit einem Heimtier reisen die Pass- oder Gesundheitsausweis-Nr. des Heimtieres angeben.

Gültigkeit der Tickets

Das Ticket ist ab Reisedatum ein Jahr lang gültig (nicht ab Buchungs-, Ausstellungs- oder Druckdatum). Ausgenommen sind Tickets mit Sonderpreisen, die eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben. Sollten diese ersetzt werden (neues Reisedatum, Umwandlung in eine offene Ticketoption), ob einmalig oder mehrmals, bleibt die Gültigkeitsdauer des ursprünglichen Tickets erhalten.

Ein Ticket ist nicht übertragbar, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Reiseberechtigt ist die auf dem Ticket genannte Person (Passagevertrag). Die Änderung des Vor- und Nachnamens eines Fahrgastes auf einem ausgestellten Ticket ist nicht zulässig. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, von den Fahrgästen die Vorlage gültiger Ausweispapiere vor der Reise zu verlangen und haftet nicht, wenn ein anderer Fahrgast als der Fahrberechtigte, der der Gesellschaft Ausweispapiere entsprechend dem auf dem Ticket genannten Fahrgast vorgelegt hat, gereist ist und/oder erstattet wurde.

Wechselkurs

Die Preise für Tickets, die in anderen Ländern oder an Bord gekauft wurden, können aufgrund von Wechselkursschwankungen variieren.

Stornierungen - Rückerstattungen

Stornierungen können im Reisebüro, in der Hafenagentur, beim Premium Sales Agent oder in den Büros der Gesellschaft, in denen die Reservierung und Zahlung erfolgt ist, vorgenommen werden. Mit Ausnahme des Treibstoffzuschlags und des Emissionshandelszuschlags (EHS), welche im Falle einer Stornierung vollständig erstattet werden, hängt der Rückerstattungssatz des Tickets vom Zeitraum ab, der zwischen der Stornierung und dem Reisedatum liegt. Genauer werden die folgenden Beträge erstattet:

  • Bis 22 Tage vor Abfahrt: 100% des Ticketpreises.
  • 21 Tage bis 8 Tage vor Abfahrt: 80% des Ticketpreises.
  • 7 Tage bis 24 Stunden vor Abfahrt: 50% des Ticketpreises.
  • Das Unternehmen ist nicht zur Rückerstattung verpflichtet, wenn die Stornierung weniger als 24 Stunden vor der Abfahrt des Schiffes erfolgt oder wenn der Passagier sich nicht beim Check-in meldet.
  • Im Falle einer teilweisen Stornierung einer Hin-und Rückfahrt, bei der eine Überfahrt durchgeführt wurde, wird dem Fahrgast die nicht abgeschlossene Überfahrt wie oben beschrieben (basierend auf dem Zeitpunkt der Stornierung) erstattet.
  • Im Falle einer vollständigen Stornierung der Hin- und Rückfahrt wird der Fahrgast wie oben beschrieben (basierend auf dem Zeitpunkt der Stornierung) erstattet.
  • Die oben genannten Rückerstattungsrichtlinien gelten nicht für Tickets, die mit einem Sonderangebot (z. B. Frühbucherrabatt) ausgestellt wurden. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen dieses Angebots.

Tickets können bis zu vier [4] Stunden vor Abfahrt des Schiffes in OPEN-Tickets umgewandelt oder auf ein anderes Abfahrtsdatum umgebucht werden. Wenn diese Tickets storniert werden, gilt das Datum, an dem die Tickets in ein offenes Datum umgewandelt oder auf ein anderes Abreisedatum umgebucht wurden, als Stornierungsdatum und die Rückerstattung wird in Bezug auf das ursprüngliche Reisedatum berechnet.

Anträge auf Rückerstattung sind schriftlich zu stellen und müssen innerhalb von zwei Monaten ab Reisedatum eingereicht werden.

Stornierungen und Rückerstattungen können nur über das Reisebüro, die Premium Sales Agenten oder die Geschäftsstellen der Gesellschaft, bei denen die Tickets ausgestellt wurden, abgewickelt werden. Eine Rückerstattung von abgelaufenen Tickets ist nicht möglich. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Gesamtwert des Tickets einzubehalten, wenn der Fahrgast seine Reise in einem Zwischenhafen unterbricht, es sei denn, die Unterbrechung ist auf Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt zurückzuführen.

Offene Tickets

Ein offenes Rückfahrticket, das ursprünglich als offen ausgestellt wurde und nicht in ein offenes Ticket umgewandelt wurde, ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig (nicht ab Buchungs- oder Druckdatum) und wird bei Stornierung mit einer Rückerstattung von 100% erstattet, sofern der Antrag auf Rückerstattung vor Ablauf des Tickets gestellt wird.

Tickets, die in offene Tickets umgewandelt wurden, sind ab dem Reisedatum (nicht ab Buchungs-Ausstellungs- oder Druckdatum) der ursprünglichen Tickets über einen Zeitraum von einem Jahr gültig. Im Falle einer Stornierung gilt das Datum an dem das Ticket in ein offenes Ticket umgewandelt wurde als Stornierungsdatum, und eine eventuelle Rückerstattung erfolgt in Bezug auf das ursprüngliche Reisedatum.

Passagiere mit einem offenen Rückfahrticket müssen ihre Rückfahrt rechtzeitig über das Reisebüro, den Premium Sales Agenten, die Hafenagentur oder die Büros der Gesellschaft, in denen die Reservierung und Bezahlung erfolgt ist, reservieren. Offene Rückfahrpreise werden immer auf der Grundlage des Nebensaisonpreises berechnet. Fährt ein Fahrgast in der Zwischen- oder Hauptsaison oder während eines Zeitraums, in dem ein neuer Tarif in Kraft ist, so ist die Differenz zwischen dem aktuellen und dem vorausbezahlten Fahrpreis vom Fahrgast zu zahlen. Die Reservierung erfolgt nach Verfügbarkeit. Die Gesellschaft kann die Reservierung der Passagiere nicht immer zu ihren gewünschten Reisedaten oder Unterkunftsarten sicherstellen. Es können alternative Reisedaten oder Unterkunftsarten angeboten werden.

Ticketverlust

Im Falle eines Ticketverlusts muss der Reisende sich sofort an das ausstellende Reisebüro, den Premium Sales Agenten, den Hafenagenten oder an die Fährgesellschaft wenden.Das Ersatzticket kann nur vom Reisenden am Abfahrtshafen unter Vorlage eines gültigen Ausweises abgeholt werden.

Hinweis: Beim Check-in müssen alle Passagiere einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass im Original vorlegen aus dem hervorgeht, dass es sich um den tatsächlichen Ticketbesitzer handelt.

Ermäßigungen

Folgende Fahrgäste haben Anspruch auf ermäßigte Tarife: 1) Kleinkinder, 2) Kinder im Alter von 4-12 Jahren, 3) Senioren im Alter von oder über 60 Jahren, 4) Jugendliche, 5) Mitglieder von Automobilverbänden & Campingclubs, 6) Passagiere-Inhaber der Karten Eurail, Interrail, Balkan Flexipass, RIT, DB Autozug, FIP und NRT,  7) Mitglieder des Treueprogramms Seasmiles. Die entsprechenden Unterlagen über die Berechtigung von Passagieren zu ermäßigten Tarifen sind bei der Reservierung und beim Check-in im Original vorzulegen. Rabatte sind bei der Reservierung geltend zu machen. Nach der Reise kann nichts zurückerstattet werden. 

Gruppenanfragen

Gruppentarife können über die Gesellschaft, Reisebüros und Premium Sales Agenten angefordert werden. Eine Gruppe besteht aus mindestens 16 Personen. Für den Zeitraum vom 15.07. bis 15.09. besteht eine Gruppe aus mindestens 20 Personen. 

Unbegleitete Kinder

Das Unternehmen akzeptiert keine Reservierungen für Kinder unter 15 Jahren, die nicht von Erwachsenen begleitet werden. Reservierungen für Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten für die unbegleitete Reise akzeptiert werden. Entsprechende Formulare sind in den Büros der Gesellschaft erhältlich (Kundenservice, Tel.: +30 210 89 19 010, E-Mail cs@attica-group.com.

Passagiere mit Behinderung

An Bord unserer Schiffe befinden sich speziell ausgestattete Kabinen mit einfachem Zugang und Bedienung für Passagiere mit Behinderung. Aufgrund einer begrenzten Anzahl solcher Kabinen ist es notwendig, im Voraus zu reservieren. Für weitere Unterstützung wenden Sie sich bitte an den Kundenservice unter der Durchwahl. 

Heimtiere

Gemäß dem bestehenden rechtlichen Rahmen ist die Registrierung von Heimtieren, die mit Schiffen reisen, im elektronischen Reservierungssystem verpflichtend. Passagiere, die mit Heimtieren reisen, müssen dies bei der Buchung/Ausstellung ihrer Tickets angeben, damit auch Tickets für die Heimtiere ausgestellt werden können.

Gemäß der europäischen Verordnung darf die Anzahl der Heimtiere, die den Eigentümer oder Begleiter während einer nicht kommerziellen Reise begleiten, fünf (5) nicht überschreiten.

An Bord unserer Schiffe gibt es Zwinger für Heimtiere, die im Voraus gebucht werden müssen. Darüber hinaus steht eine begrenzte Anzahl von Kabinen für die Beförderung von Heimtieren zur Verfügung. Es ist notwendig diese im Voraus zu reservieren. Unbegleitete Heimtiere sind nicht gestattet.

Die Tierhalter oder-begleiter sind verpflichtet die gültigen Gesundheitsausweise des Heimtieres mitzuführen (EU-Bürger müssen zusätzlich einen EU-Heimtierpass vorlegen) und alle Einreisebestimmungen einzuhalten. Für alle Katzen, Hunde und Frettchen ist ein gültiges Tollwutimpfdokument erforderlich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Tierarzt und Ihr Reisebüro. Der Aufenthalt von Heimtieren in den übrigen Kabinen oder allgemein zugänglichen Innenbereichen wie Bars oder Restaurants oder im Fahrzeug ist nicht gestattet (es sei denn, es wurde Camping an Bord gebucht). Heimtiere müssen stets in Begleitung sein, einen Maulkorb tragen und an der Leine gehalten werden. Der Tierhalter oder -begleiter ist in vollem Umfang für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Heimtieres sowie für die Einhaltung aller oben genannten Regeln verantwortlich.

Darüber hinaus sind ausschließlich die Tierhalter verantwortlich für eventuelle Körperverletzungen und Sachschäden die Dritten durch ihr Heimtier verursacht wurden. Von der Verpflichtung, sich in den speziellen Bereichen aufzuhalten, sind Assistenz- und Therapiehunde ausgenommen. Diese können, sofern sie an der Leine gehalten werden, ihren Besitzer in den Passagierbereichen ohne Transportbox und Maulkorb begleiten, unabhängig von ihrer Größe.

Die Eigentümer müssen über die entsprechenden Zertifikate für diese Tiere verfügen. Hinweis: Die Beförderung von lebenden Tieren (mit Ausnahme von Heimtieren) unterliegt den Frachtbedingungen der Gesellschaft. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Kundendienst der Gesellschaft 

Camping an Bord

Camping an Bord ist vom 1. April bis 31. Oktober erlaubt. Die Passagiere, die mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil reisen, sollten mindestens 3 Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit einchecken. Eine verspätete Ankunft eines Campers kann das Einsteigen auf dem offenen Deck behindern. Aufgrund des begrenzten Platzes für Camping an Bord ist es ratsam, rechtzeitig zu buchen. Aus Sicherheitsgründen ist das Kochen und die Verwendung von Gas oder Feuer durch Camping-an-Bord-Gäste an Bord strengstens verboten. Bitte beachten Sie besonders die an Bord erhältlichen Anweisungen für Camping an Bord. Camping an Bord ist für Kunden erlaubt, die mit Fahrzeugen reisen, die offiziell als Campingfahrzeuge, Wohnmobile und Wohnwagen registriert sind. Normale Pkw und/oder Kleinbusse sind für das Campen an Bord nicht zugelassen. Alle Fahrzeuge, die nicht als Campingfahrzeuge zugelassen sind, dürfen nicht an Bord campen, und den Kunden wird der Zugang zum offenen Deck verweigert.

Wohnwagen / Wohnmobile

Die Gasleitungen müssen während der Reise geschlossen bleiben.

Fahrzeuge mit alternativem Kraftstoffantrieb

Die Einschiffung von „nicht begleiteten“ Privatfahrzeugen mit alternativem Kraftstoffantrieb (Alternative Fuel Vehicles AFVs) ist ausgeschlossen.

Mahlzeiten & Getränke

Mahlzeiten & Getränke sind nicht im Ticketpreis enthalten.

Persönliche Gegenstände

Fahrgäste können ihre Wertsachen zur Verwahrung im Purser's Office abgeben, wenn ihr Gesamtwert 500€ nicht überschreitet. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für den Verlust von Geld oder Wertsachen, die in offenen Gepäckräumen oder in Kabinen zurückgelassen werden. Bitte melden Sie den Verlust von persönlichen Gegenständen während der Reise an der Rezeption an Bord oder rufen Sie den Kundendienst an. Persönliche Gegenstände, die in Fahrzeugen zurückgelassen wurden, sind während der Reise nicht zugänglich, da die Einfahrt in die Garage nach dem Verlassen des Schiffes verboten ist. 

Checkin- / Einreisebestimmungen

Aufgrund der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften des ISPS-Codes (International Ship and Port Facility Security) ist es erforderlich , dass sich alle Passagiere  mindestens 2 Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit zum Einschiffungsbereich  begeben. Alle Passagiere sind verpflichtet, ihre Bordkarte, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, den Kfz-Schein ihres Fahrzeugs sowie alle gültigen Dokumente, aus denen hervorgeht, dass sie zu ermäßigten Tickets berechtigt sind (sofern sie solche Tickets besitzen) beim Check-in und beim authorisierten Personal auf dem Schiff vorzulegen. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Einschiffung einer Person zu verweigern, die nach bestem Wissen und Gewissen keine gültigen Reisedokumente zu besitzen scheint oder ihre Identität nicht zweifelsfrei nachweist. Im Falle einer Geldbuße, die der Gesellschaft von der Einwanderungsbehörde auferlegt wird, wird der Betrag dem Fahrgast in Rechnung gestellt, der nicht die erforderlichen rechtlichen Unterlagen vorgelegt hat. Das Unternehmen kann nicht haftbar gemacht werden, wenn Behörden einen Fahrgast daran hindern, seine Reise fortzusetzen. Im Falle einer Einreiseverweigerung durch die Einwanderungsbehörde wird der Fahrgast auf eigene Kosten an seinen Abfahrtsort zurückgeschickt. Wir empfehlen, dass sich Bürger aller Staaten an das zuständige Konsulat wenden, um Einzelheiten zu erfahren. Auch Kleinkinder und Kinder benötigen einen amtlichen Ausweis. Alle Personen und alle Gegenstände, die an Bord des Schiffes gebracht werden, können durchsucht werden. Personen, die sich weigern, dieser Aufforderung nachzukommen, wird der Zugang an Bord verweigert und sie werden den zuständigen Hafenbehörden gemeldet. Wenn ein Passagier, der sich an Bord des Schiffes befindet, vor der Abfahrt aussteigen möchte, muss er sein gesamtes Reisegepäck und/oder Fahrzeug mitnehmen. Bei Fahrzeugen aller Art beachten Sie bitte die Möglichkeit, dass Sie diese aufgrund ihrer vorab vereinbarten Parkpositionen nicht aus der Garage des Schiffes entfernen können. Der Transport von Schusswaffen, Munition, explosiven, brennbaren und allgemein gefährlichen Stoffen ist strengstens verboten.

Währung an Bord

Bordwährung ist Euro. Geldautomaten sind an Bord von Superfast Ferries-Schiffen verfügbar. Es werden die gängigen Kreditkarten akzeptiert. 

Telekommunikation & Internet

Die folgenden Kommunikationsmöglichkeiten stehen an Bord zur Verfügung:

  • Die Nutzung von persönlichen Mobiltelefonen während der gesamten Dauer der Reise. Für diesen Satelliten-Roaming-Dienst gibt es unterschiedliche Tarife. Für weitere Informationen zu den Tarifen dieses Dienstes wenden Sie sich bitte an Ihren Mobilfunkanbieter.
  • Kabellose Internetverbindung (Wi-Fi) während der gesamten Überfahrt durch Kauf einer Karte für den Satellitenempfang.

Kundendienst Hotline

Für alle Anfragen, Kommentare oder Vorschläge wenden Sie sich bitte an den Kundenservice: Tel. +30 210 89 19 010, E-Mail: cs@attica-group.com. 

Nützliche Informationen

Kabinen werden als 2-Bett-, 3-Bett- oder 4-Bett-Kabinen bezeichnet und angeboten. Dies bezieht sich auf die Anzahl der Passagiere, die die Kabine nutzen, und nicht auf die Anzahl der in der Kabine vorhandenen Betten oder die (Extra-) Ausstattung, über welche die Kabine eventuell verfügt. Passagiere können alle öffentlichen Bereiche des Schiffes (Bars, Restaurants, Lounges etc.) frei nutzen. Das Schlafen in den Lounges und Korridoren ist verboten. Passagiere haben den Anweisungen der Crew im Hinblick auf die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und den reibungslosen Betrieb des Schiffes Folge zu leisten

Änderung der Bedingungen

Unser Unternehmen behält sich das Recht vor, die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch nach Abschluss des Buchungsvorgangs, jederzeit zu ändern oder sogar einseitig zu erneuern, und ist nicht verpflichtet, den Passagier im Voraus zu informieren. Das Unternehmen kann beispielsweise die Bedingungen zu Stornierungen - Rückerstattungen - offenen Tickets aufgrund von Änderungen des bestehenden nationalen oder europäischen Rechtsrahmens ändern, das aufgrund der COVID-19-Pandemie und der daraus resultierenden Reisebeschränkungen speziell geändert wurde.

ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

Zur Beilegung von möglichen Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und dem Passagier, kann der Passagier sich an die unabhängige Verbraucherschutzstelle “Sinigoros Tou Katanaloti” (Postadresse: LEOFOROS ALEXANDRAS 144, 11471 ATHEN, Tel: 210 6460862, E-Mail: grammateia@synigoroskatanaloti.gr, Website: https://www.synigoroskatanaloti.gr/en), als Stelle für alternative Streitbeilegung wenden.

In jedem Fall kann jede Streitigkeit, die zwischen dem Passagier und dem Unternehmen entstehen kann, gütlich über die elektronische Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission (https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home2.show) und die dort gemäß der Vorgaben der Richtlinie 2013/11/ΕΕ zertifizierten alternativen Streitbeilegungsstellen, in diesem Fall die unabhängige Behörde “SINIGOROS TOU KATANALOT” (https://www.synigoroskatanaloti.gr/en) beigelegt werden.

Kurzbeschreibung der Bestimmungen über die Rechte der Reisenden im Seeverkehr im Falle eines Unfalls 1

RECHTE DER REISENDEN

  1. Recht auf Entschädigung für den Tod oder Verletzung eines Reisenden
    Schifffachrtereignis: der Reisende hat auf jeden Fall Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer oder der Versicherungsgesellschaft des Beförderers von bis zu 250.000 Sonderziehungsrechten (SZR)2, außer in den Umständen, die außerhalb des Beförderers Kontrolle (wie Kriegshandlung, Naturkatastrophen, Handlung von einem Dritten). Entschädigung könnte 400.000 SZRs erreichen, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis, ohne sein Verschulden oder Fahrlässigkeit eingetreten ist.
    Nicht -Schifffachrtereignis: der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer oder der Versicherungsgesellschaft des Beförderers von bis zu 400.000 Sonderziehungsrechten, wenn er nachweist, dass das Ereignis, mit Verschulden oder Fahrlässigkeit des Beförderers eingetreten ist.
  2. Recht auf Entschädigung für Verlust oder Beschädigung von Kabinengepäck
    Schifffachrtereignis: der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer von bis zu 2.250 Sonderziehungsrechten, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis, ohne sein Verschulden oder Fahrlässigkeit eingetreten ist.
    Nicht - Schifffachrtereignis: der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer von bis zu 2.250 Sonderziehungsrechten, wenn er nachweist, dass das Ereignis, mit Verschulden oder Fahrlässigkeit des Beförderers eingetreten ist.
  3. Recht auf Entschädigung für Verlust oder Beschädigung allen anderen Gepäcks außer von Kabinengepäck
    Der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer von bis zu 12.700 Sonderziehungsrechten (Fahrzeugen, einschließlich des in oder auf dem Fahrzeug beförderten Gepäcks), oder 3.375 Sonderziehungsrechten (sonstiges Gepäck) es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis, ohne sein Verschulden oder Fahrlässigkeit eingetreten ist.
  4. Recht auf Entschädigung für Verlust oder Beschädigung von Wertsachen
    Der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer von bis zu 3.375 Sonderziehungsrechten für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, begebbaren Wertpapieren, Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen, es sei denn, dass solche Wertsachen bei dem Beförderer zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt sind.
  5. Recht auf Entschädigung eines Reisenden mit eingeschränkter Mobilität für Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder sonstige spezielle Ausrüstungen
    Schifffachrtereignis: der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer, die dem Wiederbeschaffungswert der betreffenden Ausrüstungen oder gegebenfalls den Reparaturkosten entspricht, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis, ohne sein Verschulden oder Fahrlässigkeit eingetreten ist.
    Nicht - Schifffachrtereignis: der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer die dem Wiederbeschaffungswert der betreffenden Ausrüstungen oder gegebenfalls den Reparaturkosten entspricht, wenn er nachweist, dass das Ereignis, mit Verschulden oder Fahrlässigkeit des Beförderers eingetreten ist.
  6. Recht auf Vorschusszahlung im Fall eines Schifffahrtereignisses
    Bei Tod oder Körperverletzung, hat der Reisende oder jede andere Person, die Anspruch auf Entschädigung, Anspruch auf eine zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse ausreichende Vorschusszahlung. Die Vorschusszahlung wird berechnet in angemessenem Verhältnis zum erlittenen Schaden, ist binnen fünfzehn Tagen zahlbar, und beträgt mindestens 21.000 € im Todesfall.

ANGABEN DER VERFAHREN UND ANDERE ANGELEGENHEITEN

Schriftliche Anzeige
Bei Beschädigung von Kabinengepäck oder sonstigen Gepäcks, hat der Reisende an der Beförderer eine schriftliche und rechtzeitige Anzeige zu richten. Wenn der Reisende nicht diese Verfahren folgt, verliert er seinen Anspruch auf Entschädigung.

Friste für die Ausübung der Rechte der Reisende
In der Regel muss jede Schadensersatzklage vor einem zuständigen Gericht innerhalb von zwei Jahren erhoben werden. Anfang dieser Frist kann in Abhängigkeit von der Art des Schadens variieren.

Ausnahmen von der Haftung
Die Haftung des Beförderers kann reduziert werden, wenn der Beförderer weist nach, dass der Tod oder die Körperverletzung eines Reisenden oder der Verlust oder die Beschädigung seines Gepäcks durch Verschulden des Reisenden selbst verursacht oder mitverursacht wird.
Die Begrenzungen der unterschiedlichen Entschädigungssummen gelten nicht, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden auf eine Handlung des Beförderers oder eines den ausführenden Beförderer handelnden Bedienstetes oder Beauftragtes zurückzuführen ist, die von ihm selbst entweder in der Absicht, einen solchen Schaden herbeizuführen, oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen wurde, dass ein solcher Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wurde.


1 Kurzbeschreibung erstellt gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, vom 23 April 2009 (AEU L 131 vom 28.5.2009, S. 24) über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See.
2 Der Verlust oder Beschädigung durch Unfall sind auf dem Basis von "Rechnungseinheiten", die die Sonderziehungsrechte (SZR) sind, für die Vertragsstaaten, die Mitglieder des Internationalen Währungsfonds sind (alle EU – Staaten), zu berechnet. Informationen und Wechselkurse für den SZR gegeben an: http://www.imf.org/external/np/exr/facts/sdr.htm. Am 26. November 2012 1 SDR = 1,18 Euro.
3 Bei äußerlich erkennbaren Beschädigung, sollte die schriftliche Anzeige, bei Kabinengepäck, vor oder zu dem Zeitpunkt der Ausschiffung und vor oder zu dem Zeitpunkt der Aushändigung durch den Beförderer gegeben werden. Bei nicht äußerlich erkennbaren Beschädigung oder Verlust des Gepäcks, sollte die schriftliche Anzeige innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem Tag der Ausschiffung oder Aushändigung durch den Beförderer (Oder ihre geplante Aushändigung im Falle von Verlust).

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